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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf musste über eine Entschädigungsklage wegen Altersdiskriminierung entscheiden. In der Stellenanzeige wurde nach einem Berufseinsteiger gesucht. Das Gericht meint, dass die Stellenanzeige durchaus als altersdiskriminierend einzustufen wäre, weil potenzielle Bewerber wegen ihres Alters ausgeschlossen würden. Trotzdem wird die Klage in diesem speziellen Fall keinen Erfolg haben, weil das Gericht erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Bewerbers - eines 60jährigen promovierten Rechtsanwalts - hat und die Klage daher als rechtsmissbräuchlich ansieht.