Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall berechnet sich nach den jeweiligen Mindestlohnvorschriften. In einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht zahlte der Arbeitgeber zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden und für Urlaubszeiten den gültigen Mindestlohn, nicht aber für durch Feiertage oder Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Stunden. Auch die Urlaubsabgeltung berechnete er nur nach der geringeren vertraglichen Vergütung. Vom Gericht ist der Arbeitgeber deshalb zu einer Nachzahlung verurteilt worden.