Rechtsschutz schon vor Kündigung

Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits dann Anwaltskosten übernehmen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, aber noch nicht gekündigt hat.

Eine Berufsrechtsschutzversicherung muss nicht erst dann die Anwaltskosten übernehmen, wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren will. Eine den Rechtsschutzfall auslösende Pflichtverletzung des Arbeitgebers liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Saarbrücken auch dann vor, wenn dieser seine Absicht deutlich macht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen und zugleich erklärt, dass er ersatzweise auch kündigen werde. Der Arbeitnehmer durfte sich nach Auffassung der Richter bereits ab diesem Zeitpunkt anwaltlich beraten und vertreten lassen.

 
[mmk]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice