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Bei einem werktäglichen Ladenschluss um 24.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.12.2014
Als steuerlich abzugsfähige Berufskleidung können nur solche Kleidungsstücke im Rahmen der Steuer berücksichtigt werden, deren berufsspezifischen Eigenschaften eine Verwendung im privaten Bereich so gut wie ausschließen.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2014
Die in der Bundesnotarordnung bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verstößt auch nicht gegen Europarecht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.11.2014
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleitung oder Bauüberwachung beauftragten Architekten die Pflicht, nicht nur seinen Auftraggeber sondern auch Dritte, die sich befugt auf der Baustelle aufhalten, vor Schäden zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Bauwerks entstehen können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2014
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Einem eingeschlafenen Arbeitnehmer darf nur gekündigt werden, wenn er zuvor bereits abgemahnt wurde.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2014
Zu diesem Ergebnis gelangte das Landesarbeitsgericht Berlin und wies im Kontext seiner Entscheidung darauf hin, dass eine Lohnzahlung regelmäßig dann als rechtswidrig einzustufen ist, wenn sie mehr als 50 % der üblichen Vergütung unterschreitet.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2014
Nach einer richtungsweisenden und für eine Vielzahl von Pflegekräften bedeutsamen Entscheidung des Landessozialgerichts in Essen sind zumindest Pflegekräfte auf einer Intensivstation nicht als Selbstständige, sondern als Arbeitnehmer zu bewerten.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.11.2014
Die Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld beginnt auch dann mit dem Tag der verspäteten Meldung, wenn die Arbeitslosigkeit erst nach dem Ende der Sperrzeit beginnt.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.10.2014
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis darstellt, ist eine fristlose Kündigung auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2014
 
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