Anfang | << | 67 68 69 70 71 [72] 73 74 75 76 77 | >> | Ende

Urlaubsabgeltungsansprüche sind bei Tod des Arbeitnehmers nicht vererblich und wandeln sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2011
Ein Arbeitgeber darf Mitarbeiter, die Missstände in einem Unternehmen öffentlich machen, nicht fristlos kündigen.
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011
Bei einem Bewerbungsgespräch ist die Frage des Arbeitgebers nach einem innerhalb der letzten drei Jahre geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft unzulässig, wenn die Frage auf ein Ermittlungsverfahren abzielt, das im Zeitpunkt der Befragung abgeschlossen war und es zu keiner Verurteilung gekommen ist.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10.03.2011
Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, die einen Arbeitnehmer verpflichtet, im Durchschnitt 150 Stunden pro Monat zu arbeiten, ist intransparent und daher nichtig.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011
Die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem geschuldeten Tariflohn und nicht nach dem tatsächlich gezahlten untertariflichen Lohn.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 01.12.2010
Nicht nur schwere Beleidigungen, auch Vergleiche mit dem Nationalsozialismus berechtigen den Arbeitgeber zur sofortigen Kündigung.
Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.
Gewinnt ein Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutzprozess, entsteht die Pflicht zur erneuten Arbeitsaufnahme erst nach einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Arbeitgeber.
Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.
Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice