Bildrechte

Dinter, Kreißig & Partner berät Mandanten in Fragen des Rechts am eigenen Bild. Als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfasst das Bildnisrecht die Entscheidungsbefugnis jedes Einzelnen, über die Verbreitung und Veröffentlichung seines Bildnisses zu entscheiden.

Die verschiedenen Ausprägungen des Bildrechts ergeben sich aus §§ 22, 23 KunstUrhG.

Neben Einzelpersonen deren Bildrechte betroffen sind beraten wir auch Fotografen, Werbeagenturen, Zeitungen und Zeitschriften sowie andere Medienunternehmen und zu Fragen des Bildrechts und zu allen Bereichen des Fotorechts.