Pflicht zur Lizenzierung von Verpackungen
Mit einer Änderung der Verpackungsverordnung gilt nun eine Pflicht zur Lizenzierung sämtlicher Verpackungen.
Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2008 eine vom Bundesrat geringfügig geänderte Neufassung der Verpackungsverordnung beschlossen, die die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen garantieren soll. Dazu müssen zukünftig grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert sein. Dies gilt also nicht nur für Produktverpackungen, sondern ebenso für Packpapier, Füllmaterial und Versandkartons. Ein Versandhändler - und sei es ein kleiner eBay-Anbieter -, der diese Vorgabe nicht beachtet, verhält sich wettbewerbswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.