05.11.2024
UrhG §§2, 16, 19a, 23; UWG §4 Nr. 3 und Nr. 4 - Googly Play
LG Köln, Urt 11.01.24 – 14 O 441/23
1. Bei der Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Spielkonzepts eines Videospiels ist zu beachten, dass die bloße Idee nicht geschützt ist. Eine individuelle geistige Schöpfung kann aber in der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung der einzelnen Elemente des Konzeptes zum Ausdruck kommen. Für eigen schöpferische Tätigkeit ist jedoch kein Raum bei einem in sich geschlossenen System von Spielregeln und der Abfolge von Inhalten, die in weiten Teilen durch Logik vorgegeben sind.
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Quelle: Mitteilungen der deutshcen Patentanwälte, Nr. 5, 2024, Carl Heymanns Verlag, S. 252
Dr. Frank Däbritz, 05.11.24